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Bungalow 13-B - 5 Personen, versetzt gebaute
Dieser versetzt gebaute Bungalow im Bungalowpark ‘So What Oost’ ist komfortabel und gemütlich eingerichtet und für maximal 5 Personen geeignet.
Einteilung:
• Wohnzimmer mit integrierter Küche
• 2 Schlafzimmer, mit insgesamt 5 Einzelbetten, Bettdecken und Kissen vorhanden
• Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken
• Zentralheizung
• Kabel-TV
• Abstellraum mit Waschmaschine
• Terrasse mit Terrassenmöbeln

Dieser Bungalow ist komplett mit Geschirr, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Kühlschrank mit Gefrierfach. Im Badezimmer wurden an der Dusche und der Toilette zusätzliche Handgriffe für Behinderte angebracht.

Benutzung des geheizten Schwimmbades von Bungalowpark ‘So What’ ist im Mietpreis enthalten.
Haustiere sind leider nicht gestattet.

Der Parkplatz befindet sich ca. 25 Meter entfernt.
ANWB-Klassifikation: 3 Sterne.
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130_slaapkamer





































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WOCHEN 13B
***
03-09 / 15-10-11
€ 385,-
15-10 / 05-11-11
€ 405,-
05-11 / 24-12-11
€ 230,-
24-12 / 07-01-2012
€ 400,-
07-01 / 18-02-12 € 235,-
18-02 / 03-03-12 € 250,-
03-03 / 31-03-12 € 250,-
31-03 / 14-04-12 € 420,-
14-04 / 28-04-12 € 320,-
28-04 / 05-05-12 € 420,-
05-05 / 30-06-12 € 410,-
30-06 / 07-07-12 € 500,-
07-07 / 25-08-12 € 590,-
25-08 / 01-09-12 € 500,-
01-09 / 06-10-12 € 400,-
06-10 / 27-10-12 € 420,-
27-10 / 22-12-12 € 235,-
22-12 / 05-01-2013 € 410,-
 
Nebenkosten:                   Administrationskosten € 15,-
Annulerungsänderung € 6,-
Kurtaxe p.P.p.Aufenthalt € 10,50           Endreinigung € 45,00                                         Gas- und Stromverbrauch:
Erdgas € 0,50 m3
Electra € 0,40 kWh                                                                                                                                                                                            Haustiere sind nicht Erlaubt.             
  Ankunft / Abreise:
Wochen:
Samstag ab 14.00 Uhr
bis Samstag 10.00 Uhr                                    Wochenmitte:
Montag ab 14.00 Uhr
bis Freitag 10.00 Uhr
Wochenende:
Freitag ab 14.00 Uhr
bis Montag 10.00 Uhr

 

Zu Mieten ist:
Deckbettbezug (1 Pers.) € 7,50 Küchentücherpakket € 2,50
Handtücherpakket (2 handtücher) € 3,50 Laufstall,Kinderbett,Kinderstühl € 7,50 pro woche
Kinderbad € 5,00 pro woche                          Grill € 7,50 pro Aufenthalt
Fahrräder sind zu mieten.
Speziale Fahhräder z.b.                                                       - Kid-Car (Fahhrad-Anhänger)
- Fun-Trailer (Fahrrad hinter ein Fahhrad)
- Fahhrad mit niederige einsteig                                                                                               Bitte, spätestens eine woche vor Anreise mitteilen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, über die
Website zu informieren, dann kontaktieren Sie uns.






































    Allgemeine Bedingungen

  1. Bungalowpark So What tritt bei jeder Dienstleistung in eigenem Namen auf, auch als Vermittlungsperson von privaten Vermietern. Wir übernehmen keine Gewähr und Haftung.
  2. Bungalowpark So What tritt als Vermieter und als Vermittlungsperson zwischen Vermieter und Mieter auf, unter Einhaltung dieser Bedingungen. Diese Bedingungen finden bei jedem Vertrag, welcher von der Vermittlungsperson aufgestellt wurde, Anwendung, egal, ob sie ausdrücklich für zutreffend erklärt wurden.
  3. Der angebotene Mietpreis versteht sich für das laut Anfrage umschriebene Mietobjekt, die Einrichtung und das Inventar, wie es der Beschreibung entspricht. Nebenkosten oder Zuschläge werden, falls sie nicht bereits teilweise oder gänzlich im Mietpreis enthalten sind, zusätzlich in Rechnung gestellt und müssen direkt an den Vermieter gezahlt werden. Bei allen Angaben und Hinweisen, insofern sie sich nicht auf das Mietobjekt beziehen, wird nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, jedoch ohne jegliche Haftung.
  4. Nur vom Mieter genannte Personen, (Kinder über 2 Jahre zählen als Erwachsene), werden zum Mietobjekt zugelassen. Der Mietgegenstand darf
    nur von der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Bei Verstoss, Vertragsänderung /–fälschung kann der Vertrag ohne jeglichen Schadenersatz gelöst werden. Die Bestimmungen im Vertrag bleiben unberührt. Der Vermieter kann in keiner Weise haftbar gemacht werden. Der Vermieter ist ausserdem gerechtigt, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen.
  5. Anmeldeormulare, in welchen eine höhere Personenanzahl (einschl. Kinder über 2 Jahre) angegeben ist, als die im Vertrag aufgeführte vorhandene Bettenanzahl, werden nicht angenommen. Jeder Mieter hat für sein Haustier, soweit erlaubt, die volle Verantwortung zu tragen.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, sowohl dem Vermieter, als auch der Vermittlungsperson gegenüber, das Mietobjekt, das Inventar und die Einrichtung gut zu pflegen und bei Abreise in ordnungsgemässem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Jegliche Schäden, welche vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursacht werden, müssen dem Vermieter noch vor der Abreise gemeldet und unverzüglich bezahlt werden. Haustiere sind nur mit besonderer Erlaubnis im Mietobjekt zugelassen. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung und Anmeldung mitgebracht werden. Um sich gegen Veruntreinigungen und Beschädigungen der Tiere abzusichern, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine höhere Kaution zu stellen.
  7. Annulierugen können schriftlich oder über E-Mail stattfinden. Im Falle einer Annulierung trägt der Mieter die Verwaltungs-, Annulierungs- und evtl. Kosten für das Annulierungsrisiko
  8. Nachdem das schriftliche und unterschriebene Angebot durch die Vermittlungsperson abgegeben wurde, ist der Vertrag zustande gekommen, unter der Bedingung, dass das betr. Mietobjekt zur gefragten Zeit zur Verfügung steht. Während der Gültigkeitszeit des Angebotes muss mindestens 50% der Mietsumme, zuzüglich Verwaltungs- und anderer Kosten an die Vermittlung bezahlt werden. Die Restsumme wird zu einem festgesetzten Datum fällig, (siehe Vertrag) und muss an den Vermieter und/oder dessen Stellvertreter überwiesen werden. Erfüllt der Mieter die Verpflichtungen gemäss dem Vertrag und den allgemeinen Bedingungen nicht, dann ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft weiteren Mietern/Interessenten zur Verfügung zu stellen. Ausschlaggebend ist das Datum, an welchem der Vermittler den Betrag empfangen hat. Wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät, ist der Vertrag nicht gelöscht, jedoch treten die Bedingung, siehe Artikel 7, in Kraft. Der Auftraggeber bleibt haftbar, bis ein Ersatzmieter für den von ihm gebuchten Zeitraum gefunden ist. Bei einer neuen Reservierung und/oder Änderung werden dem Mieter Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
  9. Der Besitzer, Vermieter oder dessen Stellvertreter ist dazu befugt. den Mieter bei Ankunft aufzufordern, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sich das Mietobjekt
    und dessen Inhalt in gutem Zustand befindet. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Sollten keine Mängel gemeldet werden, erklärt sich der Mieter mit dem von ihm gemieteten Objekt einverstanden. Das gleiche gilt auch für Mängel, welche sich während der Mietperiode herausstellen sollten. Der Mieter ist für den gesamten Mietpreis haftbar, auch wenn er der Meinung sein sollte, dass das gemietete Objekt nicht seinen Vorstellungen entspricht. Bei einseitiger Vertragskündigung seitens des Vermieters/Auftraggebers ist eine Geldrückgabe ausgeschlossen. Event. Geldrückgaben, wozu der Besitzer/Vermieter bereit ist, müssen vom Mieter direkt akzeptiert werden. Für Forderungen von Geldrückgaben kann Bungalowpark So What in keiner Weise haftbar gemacht werden. Der Mieter/Auftraggeber ist jeder Zeit gerechtigt, sich persönlich vom ordnungsgemässen Zustand des Mietobjektes zu überzeugen, bevor er das Angebot akzeptiert.
  10. Ist das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung der Unterkunft oder gleichgewichtige Vorfälle zählen unvorhersehbar gefährdet oder beeinträchtigt, oder wenn die Mietsumme nicht gewährleistet ist, so kann der Vermieter, auch wenn das Angebot akzeptiert wurde, den Vertrag lösen, dem Mieter muss die Situation mitgeteilt werden. Solange dem Vermittler keine Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann, entfällt jeder Anspruch auf Entschädigung der Hin- und Rückreise des Mieters; sollte der Vermieter es versäumt haben, den Mieter rechtzeitig über obengenannte Vorfälle zu informieren, dann wird das Risiko dem Vermieter angerechnet. Sollten dem Mieter durch Irrtum seitens des Vermittlers Kosten oder Schäden entstehen, so hat er Recht auf Vergütung. Diese Vergütung darf jedoch die gesamte Mietsumme nicht überschreiten und ist auch nur auf die angegebenen Personen zu überschreiben. Ansprüche auf Schadenersatz kann der Mieter nur dann geltend machen, wenn er seine Beschwerden innerhalb von vierundzwanzig Stunden dem Bungalowpark So What schriftlich oder telefonisch mitgeteilt hat. Die Beanstandungen müssen deutlich aufgeführt werden.
  11. Bungalowpark So What kann in keiner Weise für enstandene Unannehmlichkeiten bei der Nutzung des Mietobjektes oder während der Hin- und Rückreise des Mieters haftbar gemacht werden.(Wie z.B. Diebstahl, Unfälle u.s.w.) Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den staatlichen und gemeindlichen Verordnungen.
  12. Nach Empfang des unterrschriebenen Vertrages und der Anzahlung, erhält der Mieter von Bungalowpark So What/Vermittler/Stellvertretenden, Name und Adresse des Mietobjektes und der Schlüsselabgabe.Vertragspapiere und Schlüssel werden nur nach Zahlung der Restsumme an den Mieter übergeben. Ohne diese Papiere kann kein Anspruch auf das Mietobjekt erhoben werden. Sofern keine besonderen Vorkommnisse vorliegen, kann der Mieter frühestens ab 14.00 Uhr sein Mietobjekt beziehen. Am Abreisetag können die Schlüssel ab 8.30 Uhr, jedoch spätestens bis 10.00 Uhr abgegeben werden. Sollten Sie zu einem anderen Zeitpunkt, als in der Reservierungsbestätigung festgelegt wurde, an- oder abreisen, dann muss es dem Vermieter/Stellvertreter unverzüglich mitgeteilt werden. Evtl. findet Artikel 7 Anwendung.
  13. Um den Aufenthalt in Bungalowpark So What so angenehm wie möglich verlaufen zu lassen, werden alle Feriengäste gebeten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten, wie im Reglement festgelegt wurde. Sollten Sie gegen diese Vorschriften verstossen, oder den Anweisungen des Personals keine Folge leisten, dann hat Bungalowpark So What das Recht, Sie als Mieter und andere Mitbewohner unverzüglich vom Ferienpark zu verweisen, evtl. mit dem Arm des Gesetzes.
  14. Diese Vertragsvereinbarung fällt unter das niederländische Rechtssystem. Druckfehler, Preisänderungen u.dgl. behalten wir uns vor. Aus diesen Angaben können keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden.

  15. Zu Ihrer Information: Dieses Reglement/diese Allgemeinen Bedingungen sind eine Übersetzung. Ausschliesslich das Reglement/die Allgemeinen Bedingungen in niederländischer Sprache sind rechtsgültig. Die deutsche Übersetzung hat keine Rechtsgültigkeit.





































































BUNGALOWPARK SO WHAT Annulierungsrisiko
Art 1. Annulierungsversicherung abschliessen
Sobald der Prämienbeitrag bezahlt ist, tritt die Versicherung in Kraft.
Die Quittung Ihrer Buchung mit Beitrag stellt den Versicherungsnachweis dar.

Art 2. Teilnehmer
Die Teilnahme läuft unter dem Namen des Hauptmieters und kann nicht auf einen anderen Vertrag überschrieben werden.

Art 3. Beitrag
Den Beitrag überweisen Sie bitte zusammen mit der Mietsumme. Die Höhe des Beitrages ist von der gesamten Mietsumme abhängig. Wenn der Gesamtbetrag überwiesen ist, tritt die Versicherung in Kraft. Sobald die Mietperiode anfängt und der Mieter anwesend ist, wird die Teilnahme beendet.

Art 4. Doppelte Versicherung
Falls Anspruch auf Vergütung einer anderen Versicherung (älteren oder jüngeren Datums) erhoben wird, oder auf Grund eines Gesetzes oder anderer, besonderer Vereinbarungen, dann ist die hier umschriebene Teilnahme erst im zweiten Fall massgebend. In diesem Fall kann nur eine Forderung auf einen höheren Vergütungsbetrag erhoben werden, auf welchen der Teilnehmer anderweitig Anspruch hätte.

Art 5. Annulierung.
Unter Annulierungskosten versteht man – im Falle einer Annulierung- die an den Vermieter entststandenen Kosten für die gesamte Mietsumme oder einen Teil davon, jedoch darf die Gesamtsumme den ursprünglichen Mietbetrag, wie im Vertrag angezeigt, nicht überschreiten; vorausgesetzt, der Beitrag wurde geleistet. Der Vergütungsbetrag darf den Betrag, welcher der Teilnehmer, auch ohne Versicherungsabschluss dem Vermieter schuldig wäre, nicht übersteigen.Möchten Sie keine Annulierungsversicherung abschliessen, können Sie diesen Prämienbetrag schon bei der ersten Anzahlung in Abzug bringen.

Art 6. Die Versicherung tritt bei folgenden Fällen in Kraft:
  1. Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Todesfall von:
    a. Teilnehmer.
    b. Familienmitgliedes ersten oder zweiten Grades.
    c. Seinen Hausgenossen (laut Melderegister).
  2. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
    a. Schaden am Eigentum (Wohnung/Betrieb) der versicherten Person, wodurch seine Anwesenheit dringend gewünscht ist.
    b. Das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezogen werden kann.
  3. Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit des Hauptmieters oder (teilweise)Schliessung des Betriebes, in welchem Hauptmieter arbeitet.

Art 7. Nicht versicherte Risiken
In folgenden Fällen leistet die Versicherung nicht:
  1. Wenn Ansprüche vorliegen, aufgrund von Krieg oder inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Aufstände etc.
  2. Bei Umständen, z.B. bei welchen, oder durch welche der Hauptmieter wissentlich an Streiks oder terroristischen Aktivitäten teilnimmt.
  3. Störungen bei Kernreaktoren, und/oder Umweltverschmutzungen undsonstigen einschneidenden Umständen, die nicht in der Macht der Vertragspartner liegen und nicht voraussehbar waren.
  4. Epedemien und/oder Krankheitsausbruch am Bestimmungsort.

Art 8. Pflichten des Hauptmieters
Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten, um die Leistung der Versicherung herbeizuführen:
Den Rücktrittsgrund müssen Sie unverzüglich (innerhalb 3 x 24 Stunden) dem Bungalowpark So What anzeigen. Sie müssen auf jeden Fall den Grund zur Annulierung beweisen können, um Anspruch auf Vergütung erheben zu können.
Zu Ihrer Information:
Dieses Reglement ist eine Übersetzung. Ausschliesslich das Reglement in niederländischer Sprache ist rechtsgültig. Die deutsche Übersetzung hat keine Rechtsgültigkeit.























































Bungalows auf So What

Type 4A
4 Pers. freistehend
Bungalow type 4A
Type 4B
4 Pers. freistehend
Bungalow type 4B
Type 4C
4 Pers. versetzt gebaut
Bungalow type 4C
Type 6A
6 Pers. freistehend
Bungalow type 6A
Type 6B
6 Pers. freistehend
Bungalow type 6B
Bungalows auf So What Oost und Oud-Vredelust

Type 45
5 Pers. freistehend
Bungalow type 45
Type 49
6 Pers. freistehend
Bungalow type 49
Type 75
4 Pers. freistehend
Bungalow type 75
Type 53
4 Pers. freistehend
Bungalow type 53